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Infothek
LSVA =
Leistungsabhängige Schwer-Verkehrs Abgabe
PSVA =
Pauschale Schwer-Verkehrs Abgabe
ZGG =
Zulässiges GesamtGewicht
Kommerzielle Warentransporte per LKW
unterliegen in der Schweiz der LSVA.
Abrechnung erfolgt nach gefahrenen Km
Wohnmobile führen keine kommerziellen
Warentransporte aus, und sind deshalb nicht der
LSVA unterstellt. Aber....
Leichte Wohnmobile bis 3,5 Tonnen ZGG
benötigen für Autobahnen eine Vignette, welche
gegenwärtig Fr. 40,- im Jahr kostet. Sie ist
jeweils schon ab 1.12. des Vorjehres bis 31.1.
des folgenden Jahres gültig. Also 14 Monate.
In der Schweiz zugelassene Schwere Wohnmobile
mit einem ZGG über 3,5 Tonnen bezahlen eine
PSVA. Diese beträgt Fr. 650,- pro Jahr
Mit Rückerstattungsanspruch für jeden Tag, den
man nachweislich mit dem Wohnmobil im
Ausland weilte. Pro Tag kann 1/360-stel von
Fr. 650.-- zurückgefordert werden.
Genaue Informationen und das Rückerstattungs
Formular können Sie von der Homepage der
Zollverwaltung herunterladen.
Eidg. Zollverwaltung
PSVA - Pauschale Schwerverkehrsabgabe
für im Ausland immatrikulierte schwere Wohnmobile
bei Fahrten in oder durch die Schweiz
Entsprechende Informationen für ausländische
Wohnmobile über 3,5 Tonnen betreffend der
Schwerverkehrsabgabe bei Fahrten in oder
durch die Schweiz sind ebenfalls auf der
Homepage der Zollverwaltung zu erfahren !
Hier in Kürze:
Entrichtet wird die Abgabe bei der Einreise in
die Schweiz beim Grenzzollamt. Quittiert wird
auf dem Form. 15.91.
Dieses Formular können Sie sich selbst aus
dem Internet herunterladen.
Siehe Homepage der Zollverwaltung.
Dieses Formular füllen Sie jeweils selbst aus.
Aber bitte penibel genau ! Schummeln wird teuer!
Man kann zwischen folgenden Varianten wählen:
Eidg. Zollverwaltung
Formular 15.91 hier downloaden und ausdrucken.