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Schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen sind in der
Schweiz in vielem den Reisecars gleichgestellt.
Es gilt kein Nacht- und Sonntagsfahrverbot.
Für schwere WoMo's gilt ein LKW-Fahrverbote nicht-
(ausser bei kombiniertem LKW/CAR-Fahrverbot)
Auf CH-Autobahnen dürfen sie 100 Km/h fahren.
(mit Anhänger + auf normalen Ausserorts-Strassen
höchstens 80 Km/h)
Anhänger bis 3,5 Tonnen ZGG, von einem schweren
WoMo gezogen, zahlen keine PSVA
Für Anhänger über 3,5 Tonnen ZGG müsste allerdings
die PSVA gezahlt werden - auch wenn ein schweres
WoMo diesen zieht.