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Infothek
Kommerzielle Warentransporte per LKW
unterliegen in der Schweiz der LSVA.
(Abrechnung erfolgt nach gefahrenen Km)
LSVA =
Leistungsabhängige Schwer-Verkehrs Abgabe
Wohnmobile führen ja keine kommerziellen
Warentransporte aus, und sind deshalb nicht der
LSVA unterstellt.
Aber Wohnmobile über 3,5To. zahlen eine....
PSVA =
Pauschale Schwer-Verkehrs Abgabe
In der Schweiz zugelassene Schwere Wohnmobile
mit einem ZGG über 3,5 Tonnen bezahlen eine
PSVA. Diese beträgt Fr. 650,- pro Jahr
Mit Rückerstattungsanspruch für jeden Tag, den
man nachweislich mit dem Wohnmobil im
Ausland weilte.
Pro Tag kann 1/360-stel von Fr. 650.-- zurück-
gefordert werden.
Genaue Informationen und das Rückerstattungs
Formular können Sie von der Homepage der
Zollverwaltung herunterladen.
Eidg. Zollverwaltung
Ausländische schwere Wohnmobile werden
ebenfalls zur Kasse gebeten.
PSVA
Pauschale Schwerverkehrsabgabe für im
Ausland immatrikulierte schwere Wohnmobile
bei Fahrten in oder durch die Schweiz
Entsprechende Informationen für ausländische
Wohnmobile über 3,5 Tonnen betreffend der
Schwerverkehrsabgabe bei Fahrten in oder
durch die Schweiz sind ebenfalls auf der
Homepage der Zollverwaltung zu erfahren !
Hier in Kürze:
Entrichtet wird die Abgabe bei der Einreise in
die Schweiz beim Grenzzollamt.
Quittiert wird auf dem Form. 15.91
Dieses Formular können Sie sich selbst aus
dem Internet herunterladen.
Siehe Homepage der Eidg. Zollverwaltung.
Dieses Formular füllen Sie jeweils selbst aus.
Aber bitte penibel genau ! Schummeln wird teuer!
Es gibt verschiedene Varianten. Je nach geplanter
Aufenthaltsdauer in der Schweiz
Eidg. Zollverwaltung